Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalreisen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Pauschalreisen, die von der René Schneider und Paulina Barton GbR (nachfolgend „Reiseveranstalter“) angeboten und durchgeführt werden.
Der Reiseveranstalter tritt unter dem Namen „Rinea“ als Marke bzw. Außenauftritt (z. B. Website, Social Media) auf. Diese AGB gelten für alle Verträge über Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB, unabhängig vom Reiseziel. Abweichende Geschäftsbedingungen der Reisenden finden keine Anwendung.
2. Rolle des Reiseveranstalters
Die René Schneider und Paulina Barton GbR tritt als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf.
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung begleiteter Gruppenreisen, bestehend aus mehreren Reiseleistungen (z. B. Unterkunft, Transfers, Programmpunkte). Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung auf der entsprechenden Reise-Landingpage, die Bestandteil des Vertrages wird.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Reisen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
3.2 Mit Absendung des Buchungsformulars gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
3.3 Der Reisevertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters zustande.
3.4 Vertragsbestandteile sind:
- die Reisebeschreibung der gebuchten Reise
- diese AGB
- die Reiseinformationen
4. Leistungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.
4.2 Flüge sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht Bestandteil der Pauschalreise und müssen von den Reisenden eigenständig gebucht werden.
4.3 Änderungen einzelner Reiseleistungen bleiben vorbehalten, sofern diese unerheblich sind oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Nach Zustandekommen des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig, sofern in der jeweiligen Reisebeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.
5.2 Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Reiseveranstalter.
5.3 Die Zahlung kann per Banküberweisung oder über den Zahlungsdienstleister PayPal erfolgen.
5.4 Bei Zahlung per Banküberweisung ist die Zahlung sowohl als Anzahlung als auch als vollständige Zahlung des Reisepreises möglich. Für die Zahlung per Banküberweisung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
5.5 Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal ist ausschließlich die Zahlung des vollständigen Reisepreises in einer Summe möglich. Eine Aufteilung in Anzahlung und Restzahlung über den Reiseveranstalter ist bei Zahlung per PayPal ausgeschlossen. Unabhängig hiervon kann PayPal dem Reisenden nach eigenen Kriterien zusätzliche Zahlungsoptionen (z. B. Ratenzahlung) anbieten. Diese erfolgen ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Beziehung zwischen dem Reisenden und PayPal und haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit oder den Umfang der Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.
5.6 Etwaige durch die Nutzung von PayPal entstehende Zahlungsgebühren werden dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Bedingungen von PayPal.
5.7 Gerät der Reisende mit der Zahlung in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
6. Sicherungsschein
Der Reiseveranstalter hat eine Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB abgeschlossen.
Ein Sicherungsschein wird dem Reisenden nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Insolvenzabsicherung sind auf der separaten Sicherungsschein-Seite einsehbar.
7. Mindestteilnehmerzahl
7.1 Für jede Reise gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist.
7.2 Wird diese nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis spätestens zu dem in der Reisebeschreibung genannten Zeitpunkt vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
8. Rücktritt durch den Reisenden
8.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
8.2 Im Falle des Rücktritts von Teilnehmenden kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird als pauschalierte Rücktrittsentschädigung wie folgt festgelegt:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- ab 13 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
8.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
9. Ersatzreisende
9.1 Der Reisende kann bis spätestens 5 Tage vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden benennen, sofern dieser die vertraglich vereinbarten Reisevoraussetzungen erfüllt.
Eine Benennung nach diesem Zeitpunkt ist nur möglich, sofern die organisatorische Durchführung der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.
9.2 Der Eintritt eines Ersatzreisenden bedarf der Zustimmung des Reiseveranstalters. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden, insbesondere wenn der Ersatzreisende:
- die Reisevoraussetzungen nicht erfüllt,
- gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen nicht entspricht,
den besonderen Anforderungen der jeweiligen Gruppenreise nicht gerecht wird.
9.3 Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € erhoben.
Darüber hinaus entstehende tatsächliche Mehrkosten (z. B. durch Leistungsträger) sind vom ursprünglichen Reisenden zu tragen.
10. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- außergewöhnliche Umstände (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Sicherheitslagen) die Durchführung der Reise erheblich erschweren oder gefährden.
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
11. Mitwirkungspflichten der Reisenden
11.1 Reisende sind verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
11.2 Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche gemindert oder ausgeschlossen sein.
11.3 Reisende sind verpflichtet, an der Schadensminderung mitzuwirken.
12. Haftung des Reiseveranstalters
12.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der §§ 651i ff. BGB für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
12.2 Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die insbesondere entstehen durch:
- das Verhalten anderer Reisender,
- selbstverschuldete Unfälle,
- Risiken aus der freiwilligen Teilnahme an Aktivitäten,
- Leistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind (z. B. individuell gebuchte Flüge).
12.3 Reisende sind selbst dafür verantwortlich, ihre körperliche und gesundheitliche Eignung für die Teilnahme an der Reise zu prüfen.
12.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12a. Sorgfaltspflichten der Reisenden / Umgang mit fremdem Eigentum
12a.1 Die Reisenden verpflichten sich, mit sämtlichen im Rahmen der Reise genutzten Gegenständen, Einrichtungen und Leistungen sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Unterkünfte und deren Ausstattung,
- Mietfahrzeuge,
- Leihausrüstung,
- gemeinschaftlich genutzte Räume, Gegenstände und Einrichtungen.
12a.2 Schäden, Verluste oder Verunreinigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines Reisenden entstehen, sind von der verursachenden Person selbst zu tragen.
12a.3 Entstehende Kosten (z. B. Reparatur-, Reinigungs-, Ersatz- oder Selbstbeteiligungskosten), die dem Reiseveranstalter oder Dritten in Rechnung gestellt werden, können dem verursachenden Reisenden weiterbelastet werden.
12a.4 Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten einzelner Reisender an Unterkünften, Fahrzeugen, Ausrüstung oder sonstigem Eigentum entstehen.
12a.5 Schäden sind unverzüglich vor Ort dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung anzuzeigen.
12a.6 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Sorgfaltspflichten, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise erheblich beeinträchtigen oder andere Reisende gefährden, behält sich der Reiseveranstalter vor, den betroffenen Reisenden von weiteren Programmpunkten auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
13. Datenschutz & Bild-/Videomaterial
13.1 Während der Reise können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
13.2 Diese können durch den Reiseveranstalter für Dokumentations- und Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media) verwendet werden.
13.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
13.4 Reisende können der Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
13.5 Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
14. Verjährung
Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht.
15.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Reiseveranstalters.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.